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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Trailpark Erbeskopf GmbH

Allgemeines zum Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Trailpark Erbeskopf GmbH
(nachfolgend auch „Verkäufer“), gelten für die Benutzung des Bikeparks, des Lifts sowie für alle
Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend
„Nutzer“ oder „Kunde“) mit der Trailpark Erbeskopf GmbH (Verkäufer) hinsichtlich der vom
Verkäufer in seinem Laden dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Punkte 1-9 betreffen die Trailparknutzung. Ab Punkt 10 werden Vertragsabwicklungen im
Bikeshop adressiert.

  1. Verantwortlichkeit:
    Die Nutzer des Trailparks Erbeskopf befahren die Strecken auf eigene Gefahr und tragen die
    alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die
    Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Strecken voll umfänglich bewußt.
    Mindestalter zur Nutzung ist 14 Jahre. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten
    den obligatorischen Haftungsausschluß ausgefüllt und unterschrieben im Ladengeschäft der
    Trailpark Erbeskopf GmbH abgeben. Siehe hierzu Haftungsausschlußformular, das am Lift
    ausliegt und zum Download auf der Webseite bereitsteht! Minderjährige unter dem Mindestalter
    dürfen den Trailpark nur gemeinsam mit einer volljährigen Begleitperson befahren, die während
    des Aufenthalts die Verantwortung übernimmt. Die Begleitperson ist dem Trailpark Erbeskopf
    Personal namentlich zu nennen.
    Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und der
    dazugehörigen Einrichtungen. Während der Öffnungszeiten des Bikeparks befahren Fahrer
    unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, deshalb ist auf langsamere Fahrer
    zu achten. Den Anweisungen des Bikepark- und Liftpersonals ist Folge zu leisten bzgl.
    organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anweisungen.
    Die Haftung des Betreibers und seiner Mitarbeiter wird generell auf Vorsatz und grobe
    Fahrlässigkeit beschränkt.
    Die Strecken sind präpariert und nach bestem Wissen und Gewissen abgesichert. Alle
    Nutzer/Innen des Trailparks nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Strecken nur in Teilbereichen
    gesichert sind und somit keine Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen geltend
    gemacht werden können. Es ist dem Betreiber nicht möglich jedes Hindernis im Bikepark
    abzusichern. Die Haftung des Betreibers und seiner Mitarbeiter wird generell auf Vorsatz und
    grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr.
    Eltern haften für Ihre Kinder.
  2. Haftungsverzicht:
    Der Nutzer haftet für alle durch die Nutzung des Bikeparks entstehenden mittelbaren und
    unmittelbaren Schäden, auch gegenüber Dritten. Der Betreiber des Trailparks Erbeskopf haftet
    weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Sturzschäden oder irgendwelche andere Schäden,
    die durch Hindernisse, stürzende Bäume oder ähnliche Ereignisse entstehen, es sei denn, der
    Betreiber handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten,
    Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Der Nutzer haftet für durch
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Personen-
    oder Sachschäden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus
    Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen des Betriebes
    vorzunehmen oder den Betrieb abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt
    ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.3. Kommerziele Nutzung:
    Kurse und Veranstaltungen werden ausschließlich durch die Trailpark Erbrskopf GmbH oder
    durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen im Trailpark
    Erbeskopf durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Trailpark
    Erbeskopf GmbH. Eines solche Genehmigung wird nur durch Nachweis einer obligatorischen
    Haftpflichtversicherung des beantragenden Veranstalters (auch Guidingunternehmen) gegeben.
    Die Trailpark Erbeskopf GmbH hält sämtliche Rechte an allen im Trailpark Erbeskopf
    produzierten Fotos, Filme und Videos. Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die
    Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen nur zu privaten Zwecken ohne Genehmigung
    durch die Trailpark Erbeskopf GmbH verwendet werden. Jede öffentliche, oder kommerzielle
    Nutzung von Fotos und Videos bedarf einer gebührenpflichtigen Gestattung durch die Trailpark
    Erbeskopf GmbH und erfordert stets die Nennung der Location mit „Trailpark Erbeskopf“
    oder „http://www.trailpark-erbeskopf.de/“.
  3. Teilnahme an Kursen oder Events:
    Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Grundlage für die Teilnahme an Kursen
    und Events sind die AGB des jeweils durchführenden Veranstalters. Die AGBs des Trailpark
    Erbeskopf finden dabei ebenfalls immer Anwendung!
  4. Fahrräder und Equipment:
    Es sind nur für den Einsatz in einem Bikepark geeignete Fahrräder zulässig. Der Nutzer trägt die
    Verantwortung für einen technisch einwandfreien Zustand des Fahrrads und des zugehörigen
    Equipments (z.B. Helm, Protektoren, etc.). Besonderes Augenmerk liegt dabei auf zwei
    funktionierenden und geeigneten Bremsen und einer entsprechenden MTB Bereifung.
  5. Sicherheitsbestimmungen:
  6. Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme. Weitere
    Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/ Schienbeinschoner) wird empfohlen. Helme und
    Schutzausrüstung kann in begrenzter Menge gegen Gebühr im Bikeshop an der
    Liftstation ausgeliehen werden.
  7. Während des Betriebes des Bikeparks herrscht für die Nutzer absolutes Verbot für die
    Einnahme von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten die die Sinnes- und
    Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen können.
  8. Jeder Nutzer muß sich so verhalten, daß er andere nicht gefährdet.
  9. Die Strecken dürfen nur von oben nach unten (Einbahn) befahren werden!
  10. Die Trailpark Erbeskopf GmbH haftet weder für eine bestimmte Beschaffenheit der Pisten
    und Strecken, noch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche.
  11. Das Befahren der Bikestrecken mit motorisierten Fahrzeugen (nicht eMTB) ist
    strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  12. Das Stehenbleiben auf der Strecke, insbesondere hinter Kurven und Hindernissen ist
    streng verboten. Bikeschulen / MTB Kurse dürfen nur in gut übersichtlichen
    Abschnitten neben der Strecke anhalten.
  13. An unübersichtlichen Stellen langsam fahren.
  14. Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen! Das Befahren außerhalb der
    Markierungen ist strengstens verboten! (Naturschutz!).
  15. Sicherheitsabstand einhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker hat immer
    Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.
  16. Speziell für North Shore Trails: Achtung!!! Diese Strecken sind ausschließlich für gut
    geübte Fahrer mit sehr viel Erfahrung. Auf den Hindernissen besteht Absturzgefahr!!!
    Teile können sich lösen oder brechen!!! Deshalb unbedingt jedes Hindernis vor dem
    Befahren anschauen und die Stabilität prüfen. Wer nicht sicher ist soll es auf keinen Fall
    befahren. Es wird keine Gewähr für den sicheren Zustand der Hindernisse übernommen.
  17. Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft. Tafeln an der
    Bergstation und an der Liftstation beschreiben die Kategorisierung und die Hindernisse:
    a. blau = leicht
    b. rot = mittelschwerc. schwarz=schwer
  18. Zusätzlich sind Sprünge und schwierig einzustufende Hindernisse, mit Warnschildern
    gekennzeichnet (z.B. Drop, Gap als Dreieckschild).
  19. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um
    Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Achtung auf Wanderer, Fußgänger
    und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die sich im Park befinden.
  20. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil
    und Können entsprechen.
  21. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen
    unbedingt beachtet werden.
  22. Bitte auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge achten, die sich im
    Park befinden können.
  23. Das Betreten der Strecken ist für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!
  24. Ausschluss:
    Ein Nutzer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er den Betrieb stört oder den
    Anweisungen des Betreibers und seiner Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder
    Erfüllungsgehilfen nicht Folge leistet (Hausrecht). In diesen Fällen wird der Nutzungsbeitrag
    (Berechtigungkarte die zur Nutzung des Bikeparks berechtigt) nicht zurückerstattet.
  25. Fahrradtransport mit dem Lift:
    8.1 Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Trailpark- Personals ist unbedingt Folge
    zu leisten. Andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte oder sogar der Verweis vom Gelände
    (Hausrecht)!
    8.2 Unvorhergesehene Wettersituationen (Wind, Blitz, etc.) oder technische Probleme an den
    Liften, welche eine Einstellung des Betriebes aus Sicherheitsgründen erfordert, führen nicht zur
    Rückvergütung des Lifttickets. Bei Ausfallzeiten des Lift- Betriebs durch höhere Gewalt entfallen
    jegliche Ersatz- und Rückforderungsansprüche des Nutzers.
    8.3 Die Tagestickets sind nicht übertragbar. Kein Ersatz für verloren gegangene Tickets. Die
    Zugangskontrolle erfolgt durch das Liftpersonal. Die Eintrittskarte muss sichtbar am Bike befestigt
    werden. Alle Nutzer des Trailparks haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe
    Aushang Schlepplift / Strecken) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und
    Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die
    Eintrittskarte einzuziehen.
    8.4 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund von Wartungsarbeiten
    gesperrt werden. Auch bei Kursen von Bikeschulen kann es zu vorübergehenden Sperrung
    einzelner Streckenabschnitte kommen! Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt
    nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets
    8.5 Eine Rückvergütung des Lifttickets kann nur bei Erkrankung oder Verletzung der jeweiligen
    Person gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.
    8.6 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund von Wartungsarbeiten
    gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt nicht zu einer
    Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets.
    8.7 Das Befahren der Strecken ohne gültiges Liftticket ist nicht zugelassen. Es gibt für E-Biker
    und Mountainbiker, die keinen Lift nutzen wollen, preisreduzierte Tickets.
    8.8 Mit dem Kauf einer Liftkarte oder mit dem Befahren der Trailpark-Strecken werden die AGBs
    automatisch akzeptiert.
    8.9 Für die durch Nichtbeachtung der Nutzungs- und Beförderungsbestimmungen (u.a. Verlassen
    der Schleppliftspur) entstehenden Schäden an den Schleppeinrichtungen haftet der Verursacher
    und wird in vollem Umfang in Regress genommen.9. Allgemeines:
  26. Das Befahren aller Trailpark-Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.
    Die Strecken dürfen ausschließlich in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr befahren werden.
    Ausnahmen stellen Events dar (z.B. Afterwork Biking) – an diesen Tagen werden die
    Öffnungszeiten auf Facebook und am Lift als Aushang bekanntgegeben.
  27. Das Befahren sämtlicher Bikeparkstrecken und Abschnitte ist NUR mit einer gültigen
    Liftkarte (Armband) erlaubt. Diese kann täglich während der Öffnungszeiten in der
    Bikestation des Trailpark Erbeskopfs gekauft werden.
  28. Bereits mit der Befahrung / dem Betreten der Grundstücke auf denen sich die Strecke(n)
    des Trailparks Erbeskopf befinden, sowie mit dem Kauf des Lifttickets akzeptiert der
    Nutzer diese AGBs der Trailparks Erbeskopf GmbH.
  29. Das Verlassen der Strecken ist verboten! Ein Befahren neben der markierten Strecken ist
    aus Naturschutzgründen strengstens untersagt! Ein Verstoß hat den sofortigen Entzug
    der Berechtigungskarte zur Folge!
  30. Das Befahren der Skipiste und es Skihangs ist verboten.
  31. Die Bike-Waschstation kann bis 17:30 Uhr kostenfrei genutzt werden.
  32. Die Besucher des Trailparks parken ausschließlich auf dem Großraumparkplatz am
    Hunsrückhaus. Das Parken und Halten vor und hinter der Bikestation, sowie an der Tal-
    und Bergstation Schlepplift, ist ausdrücklich nicht gestattet. Nur so kann sichergestellt
    werden, dass die Rettungswege jederzeit frei zugänglich sind.
    Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welche fahrtechnisches Können erfordert. Für
    Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Ein Restrisiko lässt
    sich auch bei umsichtiger, eigenverantwortlicher Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
    nicht gänzlich ausschließen. Dessen müssen Sie sich stets bewusst sein. Für Schäden, die
    durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der
    Anweisungen des Bikeparkpersonals entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
    Diese Vereinbarung wird bereits mit Betreten oder Befahren der Bikeparks wirksam.

10 Einkauf / Bestellung im Bikeshop
Vertragsabschluß beim Einkauf in den Geschäftsräumen der Trailpark Erbeskopf GmbH.

  1. Die im Bikeshop des Verkäufers pärsentierten Produkte stellen keine verbindlichen
    Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen
    Angebots durch den Kunden.
  2. Der Kunde kann das Angebot über ein entsprechendes Bestellformular des Verkäufers
    abgeben. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail
    gegenüber dem Verkäufer abgeben.
  3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
    indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine
    Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang
    der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die
    bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist,
    oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
  4. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt
    zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur
    Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den
    Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die
    Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb
    vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass
    der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  7. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt
    es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzlicheUmsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
    werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
  8. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall
    weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu
    tragen sind.
  9. Zahlungsmöglichkeiten sind im Ladengeschäft bar oder außerhalb des Ladengeschäfts
    per SEPA-Überweisung zu leisten, wenn mit dem Verkäufer vereinbart.
  10. Lieferung von Waren
  11. Die Lieferung von Waren erfolgt im Bikeshop oder auf dem Versandweg an die vom
    Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der
    Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene
    Lieferanschrift maßgeblich.
  12. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine
    Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den
    erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt,
    wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu
    vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung
    verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit
    vorher angekündigt hatte.
  13. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst telefonisch oder per E-
    Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. In diesem Fall
    werden keine Versandkosten berechnet.
  14. Gewährleistung
  15. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
  16. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten
    Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Verkürzung der
    Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt jedoch nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen
    Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit
    verursacht haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
    Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
    gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, für sonstige
    Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
    Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
    gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für den
    Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
  17. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei
    dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt
    der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder
    vertraglichen Mängelansprüche.
  18. Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ottweiler.
    Betreiber: Trailpark Erbeskopf GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 20, 66564 Ottweiler
    Geschäftsführende Gesellschafter: Martin Halm, Peter Klär, Daniel Gregor, Till Dengel