Allgemeines zum Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Trailpark Erbeskopf GmbH
(nachfolgend auch „Verkäufer“), gelten für die Benutzung des Bikeparks, des Lifts sowie für alle
Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend
„Nutzer“ oder „Kunde“) mit der Trailpark Erbeskopf GmbH (Verkäufer) hinsichtlich der vom
Verkäufer in seinem Laden dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Punkte 1-9 betreffen die Trailparknutzung. Ab Punkt 10 werden Vertragsabwicklungen im
Bikeshop adressiert.
- Verantwortlichkeit:
Die Nutzer des Trailparks Erbeskopf befahren die Strecken auf eigene Gefahr und tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die
Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Strecken voll umfänglich bewußt.
Mindestalter zur Nutzung ist 14 Jahre. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten
den obligatorischen Haftungsausschluß ausgefüllt und unterschrieben im Ladengeschäft der
Trailpark Erbeskopf GmbH abgeben. Siehe hierzu Haftungsausschlußformular, das am Lift
ausliegt und zum Download auf der Webseite bereitsteht! Minderjährige unter dem Mindestalter
dürfen den Trailpark nur gemeinsam mit einer volljährigen Begleitperson befahren, die während
des Aufenthalts die Verantwortung übernimmt. Die Begleitperson ist dem Trailpark Erbeskopf
Personal namentlich zu nennen.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und der
dazugehörigen Einrichtungen. Während der Öffnungszeiten des Bikeparks befahren Fahrer
unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, deshalb ist auf langsamere Fahrer
zu achten. Den Anweisungen des Bikepark- und Liftpersonals ist Folge zu leisten bzgl.
organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anweisungen.
Die Haftung des Betreibers und seiner Mitarbeiter wird generell auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Strecken sind präpariert und nach bestem Wissen und Gewissen abgesichert. Alle
Nutzer/Innen des Trailparks nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Strecken nur in Teilbereichen
gesichert sind und somit keine Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen geltend
gemacht werden können. Es ist dem Betreiber nicht möglich jedes Hindernis im Bikepark
abzusichern. Die Haftung des Betreibers und seiner Mitarbeiter wird generell auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Eltern haften für Ihre Kinder. - Haftungsverzicht:
Der Nutzer haftet für alle durch die Nutzung des Bikeparks entstehenden mittelbaren und
unmittelbaren Schäden, auch gegenüber Dritten. Der Betreiber des Trailparks Erbeskopf haftet
weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Sturzschäden oder irgendwelche andere Schäden,
die durch Hindernisse, stürzende Bäume oder ähnliche Ereignisse entstehen, es sei denn, der
Betreiber handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten,
Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Der Nutzer haftet für durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Personen-
oder Sachschäden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus
Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen des Betriebes
vorzunehmen oder den Betrieb abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt
ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.3. Kommerziele Nutzung:
Kurse und Veranstaltungen werden ausschließlich durch die Trailpark Erbrskopf GmbH oder
durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diesbezüglich sind kommerzielle Aktionen im Trailpark
Erbeskopf durch andere untersagt und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Trailpark
Erbeskopf GmbH. Eines solche Genehmigung wird nur durch Nachweis einer obligatorischen
Haftpflichtversicherung des beantragenden Veranstalters (auch Guidingunternehmen) gegeben.
Die Trailpark Erbeskopf GmbH hält sämtliche Rechte an allen im Trailpark Erbeskopf
produzierten Fotos, Filme und Videos. Hierzu zählen auch Werberechte, Fotos und die
Vermarktung. Sämtliche Videos und Bilder dürfen nur zu privaten Zwecken ohne Genehmigung
durch die Trailpark Erbeskopf GmbH verwendet werden. Jede öffentliche, oder kommerzielle
Nutzung von Fotos und Videos bedarf einer gebührenpflichtigen Gestattung durch die Trailpark
Erbeskopf GmbH und erfordert stets die Nennung der Location mit „Trailpark Erbeskopf“
oder „http://www.trailpark-erbeskopf.de/“. - Teilnahme an Kursen oder Events:
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Grundlage für die Teilnahme an Kursen
und Events sind die AGB des jeweils durchführenden Veranstalters. Die AGBs des Trailpark
Erbeskopf finden dabei ebenfalls immer Anwendung! - Fahrräder und Equipment:
Es sind nur für den Einsatz in einem Bikepark geeignete Fahrräder zulässig. Der Nutzer trägt die
Verantwortung für einen technisch einwandfreien Zustand des Fahrrads und des zugehörigen
Equipments (z.B. Helm, Protektoren, etc.). Besonderes Augenmerk liegt dabei auf zwei
funktionierenden und geeigneten Bremsen und einer entsprechenden MTB Bereifung. - Sicherheitsbestimmungen:
- Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme. Weitere
Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/ Schienbeinschoner) wird empfohlen. Helme und
Schutzausrüstung kann in begrenzter Menge gegen Gebühr im Bikeshop an der
Liftstation ausgeliehen werden. - Während des Betriebes des Bikeparks herrscht für die Nutzer absolutes Verbot für die
Einnahme von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten die die Sinnes- und
Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen können. - Jeder Nutzer muß sich so verhalten, daß er andere nicht gefährdet.
- Die Strecken dürfen nur von oben nach unten (Einbahn) befahren werden!
- Die Trailpark Erbeskopf GmbH haftet weder für eine bestimmte Beschaffenheit der Pisten
und Strecken, noch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche. - Das Befahren der Bikestrecken mit motorisierten Fahrzeugen (nicht eMTB) ist
strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. - Das Stehenbleiben auf der Strecke, insbesondere hinter Kurven und Hindernissen ist
streng verboten. Bikeschulen / MTB Kurse dürfen nur in gut übersichtlichen
Abschnitten neben der Strecke anhalten. - An unübersichtlichen Stellen langsam fahren.
- Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen! Das Befahren außerhalb der
Markierungen ist strengstens verboten! (Naturschutz!). - Sicherheitsabstand einhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker hat immer
Vorfahrt und darf nicht genötigt werden. - Speziell für North Shore Trails: Achtung!!! Diese Strecken sind ausschließlich für gut
geübte Fahrer mit sehr viel Erfahrung. Auf den Hindernissen besteht Absturzgefahr!!!
Teile können sich lösen oder brechen!!! Deshalb unbedingt jedes Hindernis vor dem
Befahren anschauen und die Stabilität prüfen. Wer nicht sicher ist soll es auf keinen Fall
befahren. Es wird keine Gewähr für den sicheren Zustand der Hindernisse übernommen. - Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft. Tafeln an der
Bergstation und an der Liftstation beschreiben die Kategorisierung und die Hindernisse:
a. blau = leicht
b. rot = mittelschwerc. schwarz=schwer - Zusätzlich sind Sprünge und schwierig einzustufende Hindernisse, mit Warnschildern
gekennzeichnet (z.B. Drop, Gap als Dreieckschild). - Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um
Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Achtung auf Wanderer, Fußgänger
und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die sich im Park befinden. - Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil
und Können entsprechen. - Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen
unbedingt beachtet werden. - Bitte auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge achten, die sich im
Park befinden können. - Das Betreten der Strecken ist für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!
- Ausschluss:
Ein Nutzer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er den Betrieb stört oder den
Anweisungen des Betreibers und seiner Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen nicht Folge leistet (Hausrecht). In diesen Fällen wird der Nutzungsbeitrag
(Berechtigungkarte die zur Nutzung des Bikeparks berechtigt) nicht zurückerstattet. - Fahrradtransport mit dem Lift:
8.1 Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Trailpark- Personals ist unbedingt Folge
zu leisten. Andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte oder sogar der Verweis vom Gelände
(Hausrecht)!
8.2 Unvorhergesehene Wettersituationen (Wind, Blitz, etc.) oder technische Probleme an den
Liften, welche eine Einstellung des Betriebes aus Sicherheitsgründen erfordert, führen nicht zur
Rückvergütung des Lifttickets. Bei Ausfallzeiten des Lift- Betriebs durch höhere Gewalt entfallen
jegliche Ersatz- und Rückforderungsansprüche des Nutzers.
8.3 Die Tagestickets sind nicht übertragbar. Kein Ersatz für verloren gegangene Tickets. Die
Zugangskontrolle erfolgt durch das Liftpersonal. Die Eintrittskarte muss sichtbar am Bike befestigt
werden. Alle Nutzer des Trailparks haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe
Aushang Schlepplift / Strecken) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und
Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die
Eintrittskarte einzuziehen.
8.4 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund von Wartungsarbeiten
gesperrt werden. Auch bei Kursen von Bikeschulen kann es zu vorübergehenden Sperrung
einzelner Streckenabschnitte kommen! Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt
nicht zu einer Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets
8.5 Eine Rückvergütung des Lifttickets kann nur bei Erkrankung oder Verletzung der jeweiligen
Person gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen.
8.6 Es muss damit gerechnet werden, dass Streckenabschnitte aufgrund von Wartungsarbeiten
gesperrt werden. Ein temporär reduziertes Streckenangebot berechtigt nicht zu einer
Vergünstigung oder Rückvergütung des Lifttickets.
8.7 Das Befahren der Strecken ohne gültiges Liftticket ist nicht zugelassen. Es gibt für E-Biker
und Mountainbiker, die keinen Lift nutzen wollen, preisreduzierte Tickets.
8.8 Mit dem Kauf einer Liftkarte oder mit dem Befahren der Trailpark-Strecken werden die AGBs
automatisch akzeptiert.
8.9 Für die durch Nichtbeachtung der Nutzungs- und Beförderungsbestimmungen (u.a. Verlassen
der Schleppliftspur) entstehenden Schäden an den Schleppeinrichtungen haftet der Verursacher
und wird in vollem Umfang in Regress genommen.9. Allgemeines: - Das Befahren aller Trailpark-Strecken außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.
Die Strecken dürfen ausschließlich in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr befahren werden.
Ausnahmen stellen Events dar (z.B. Afterwork Biking) – an diesen Tagen werden die
Öffnungszeiten auf Facebook und am Lift als Aushang bekanntgegeben. - Das Befahren sämtlicher Bikeparkstrecken und Abschnitte ist NUR mit einer gültigen
Liftkarte (Armband) erlaubt. Diese kann täglich während der Öffnungszeiten in der
Bikestation des Trailpark Erbeskopfs gekauft werden. - Bereits mit der Befahrung / dem Betreten der Grundstücke auf denen sich die Strecke(n)
des Trailparks Erbeskopf befinden, sowie mit dem Kauf des Lifttickets akzeptiert der
Nutzer diese AGBs der Trailparks Erbeskopf GmbH. - Das Verlassen der Strecken ist verboten! Ein Befahren neben der markierten Strecken ist
aus Naturschutzgründen strengstens untersagt! Ein Verstoß hat den sofortigen Entzug
der Berechtigungskarte zur Folge! - Das Befahren der Skipiste und es Skihangs ist verboten.
- Die Bike-Waschstation kann bis 17:30 Uhr kostenfrei genutzt werden.
- Die Besucher des Trailparks parken ausschließlich auf dem Großraumparkplatz am
Hunsrückhaus. Das Parken und Halten vor und hinter der Bikestation, sowie an der Tal-
und Bergstation Schlepplift, ist ausdrücklich nicht gestattet. Nur so kann sichergestellt
werden, dass die Rettungswege jederzeit frei zugänglich sind.
Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welche fahrtechnisches Können erfordert. Für
Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Ein Restrisiko lässt
sich auch bei umsichtiger, eigenverantwortlicher Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
nicht gänzlich ausschließen. Dessen müssen Sie sich stets bewusst sein. Für Schäden, die
durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der
Anweisungen des Bikeparkpersonals entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Diese Vereinbarung wird bereits mit Betreten oder Befahren der Bikeparks wirksam.
10 Einkauf / Bestellung im Bikeshop
Vertragsabschluß beim Einkauf in den Geschäftsräumen der Trailpark Erbeskopf GmbH.
- Die im Bikeshop des Verkäufers pärsentierten Produkte stellen keine verbindlichen
Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen
Angebots durch den Kunden. - Der Kunde kann das Angebot über ein entsprechendes Bestellformular des Verkäufers
abgeben. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail
gegenüber dem Verkäufer abgeben. - Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine
Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang
der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die
bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist,
oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. - Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt
zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur
Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den
Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die
Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb
vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass
der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. - Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt
es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzlicheUmsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. - Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall
weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu
tragen sind. - Zahlungsmöglichkeiten sind im Ladengeschäft bar oder außerhalb des Ladengeschäfts
per SEPA-Überweisung zu leisten, wenn mit dem Verkäufer vereinbart. - Lieferung von Waren
- Die Lieferung von Waren erfolgt im Bikeshop oder auf dem Versandweg an die vom
Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der
Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene
Lieferanschrift maßgeblich. - Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine
Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den
erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt,
wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu
vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung
verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit
vorher angekündigt hatte. - Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst telefonisch oder per E-
Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. In diesem Fall
werden keine Versandkosten berechnet. - Gewährleistung
- Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
- Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten
Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Verkürzung der
Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt jedoch nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für den
Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. - Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei
dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt
der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder
vertraglichen Mängelansprüche. - Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ottweiler.
Betreiber: Trailpark Erbeskopf GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 20, 66564 Ottweiler
Geschäftsführende Gesellschafter: Martin Halm, Peter Klär, Daniel Gregor, Till Dengel